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Übergangene Nachbarn; Parteistellung; anzuwendende Rechtslage

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/102bbl 2009, 140 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 21 Abs 1 und 6 bgld BauG 1997

Die Parteistellung "übergangener" Nachbarn ist nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung zu beurteilen.

Bezüglich der Feststellung der Parteistellung nach einer inzwischen geänderten Rechtslage (hier: in Gefolge der Aufhebung von Gesetzesbestimmungen durch den VfGH) kann das erforderliche rechtliche Interesse an der Feststellung nicht geltend gemacht werden.

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