§ 302 StGB
Einen Befugnismissbrauch im Sinn des § 302 StGB stellt es jeweils dar, wenn ein Bürgermeister
1. die Bauführung ohne Baubewilligung in einem im Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesenen Bereich duldet;
§ 302 StGB
Einen Befugnismissbrauch im Sinn des § 302 StGB stellt es jeweils dar, wenn ein Bürgermeister
1. die Bauführung ohne Baubewilligung in einem im Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesenen Bereich duldet;