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"Grundabtretung" nach Liegenschaftsteilungsgesetz; Ablöse

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/90bbl 2009, 112 Heft 3 v. 15.6.2009

§§ 15 ff, 20 LiegTeilG

Der Eigentümer ist nicht auf Schadenersatzansprüche im Sinne des § 20 LiegTeilG beschränkt, wenn Einigkeit darüber besteht, dass die Gemeinde zwar auch ohne wirksamen Kaufvertrag - im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß den §§ 15ff LiegTeilG - Eigentum an den für den Weg- beziehungsweise Straßenbau benötigten Teilflächen erlangen soll, dafür aber eine "Ablösezahlung" zu leisten hat.

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