§ 25 Abs 3 tir BauO 2001
§ 39 Abs 1 tir ROG 2006
Der benachbarte Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage kann die von seinem Grundstück ausgehenden Emissionen auf ein Wohngebäude (hier: im "Gewerbe- und Industriegebiet") nicht als Immissionseinwendung im Baubewilligungsverfahren geltend machen.