§ 3 Abs 1 tir BauO 2001
§ 5 Abs 7 tir StraßenG
Eine Zustimmung des Landes zur Zu- und Abfahrt von einer Landesstraße zum Baugrundstück ist nur für Bereiche "außerhalb des Baulandes" erforderlich.
§ 3 Abs 1 tir BauO 2001
§ 5 Abs 7 tir StraßenG
Eine Zustimmung des Landes zur Zu- und Abfahrt von einer Landesstraße zum Baugrundstück ist nur für Bereiche "außerhalb des Baulandes" erforderlich.