§§ 27 Abs 2 lit e, 54, 55, 58 tir ROG 2001
Im Bebauungsplan können zunächst auch nur für ein Grundstück Straßenfluchtlinien festgesetzt werden, wenn - wie hier der geltende Flächenwidmungsplan zeigt - eine Fortführung der Erschließungsstraße vorgesehen ist.
VfGH 12.12.2008, B 1454/07