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Bahnstromleitung; Sicherheitsabstände; keine Parteistellung des Eigentümers; keine subjektiv-öffentlichen Rechte; Servitutsrechte; privatrechtliche Einwendungen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/65bbl 2009, 98 Heft 3 v. 15.6.2009

§§ 1 Abs 3 Z 4, 6 Abs 1 Z 4 nö BauO 1996; § 43 EisbG

Eigentümern von elektrischen Leitungsanlagen auf dem Baugrundstück kommt als Servitutsberechtigen keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu.

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