§ 13 Abs 8 AVG
Die Änderung der Situierung eines Mobilfunksendemastes samt Technikcontainer stellt eine zulässige Projektänderung während des Baubewilligungsverfahrens dar.
Änderungen in der Situierung der baulichen Anlage zu Gunsten der Nachbarn ändern nichts am Wesen des Bauvorhabens als Mobilfunksendemast samt Technikcontainer.