Anfang 2003 wurden die Rechtsfragen rund um Handymasten im Baurecht erstmals näher untersucht.1) In der Zwischenzeit hat sich die Rechtslage in einigen Bundesländern geändert und es sind zahlreiche Entscheidungen der Gerichthöfe öffentlichen Rechts zu dieser Frage ergangen. Der folgende Beitrag verfolgt daher in erster Linie das Ziel, einen aktuellen Überblick über die baurechtlichen Regelungen betreffend Handymasten in allen Bundesländern unter Berücksichtigung der Judikatur aus den letzten Jahren zu geben. Darüber hinaus wird das Erkenntnis des VfGH zum Verbot von Handymasten per Gemeindeverordnung in Vorarlberg näher besprochen.