Der Unternehmer eines Bauwerks kann gem § 1170b ABGB vom Werkbesteller eine der Höhe nach begrenzte Sicherstellung für den noch ausstehenden Werklohn fordern. Kommt der Werkunternehmer dieser Forderung nicht nach, hat der Bauunternehmer das Recht auf Leistungsverweigerung und Rücktritt vom Vertrag. Da diese Bestimmung noch relativ neu ist, haben sich in der Praxis eine Vielzahl von Problemen ergeben, von denen dieser Beitrag einige aufzeigen und mögliche Lösungen anbieten soll. Fraglich ist bereits, auf welche Vertragsverhältnisse § 1170b ABGB anwendbar ist. Weitere Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Sicherungsmittel. Schließlich stellt sich noch die Frage, wie mit dem Sicherstellungsanspruch im Zusammenhang mit der Bezahlung von Teilrechnungen zu verfahren ist.