§ 329 BVergG 2006
Die Aussetzung des Laufs der Angebotsfrist verhindert, dass die Angebotsfrist weiterläuft und während des Nachprüfungsverfahrens abläuft.
BVA 21.11.2008, N/0148-BVA/12/2008-EV6
§ 329 BVergG 2006
Die Aussetzung des Laufs der Angebotsfrist verhindert, dass die Angebotsfrist weiterläuft und während des Nachprüfungsverfahrens abläuft.
BVA 21.11.2008, N/0148-BVA/12/2008-EV6