§ 1295 Abs 1 ABGB
Von Hotels im hochalpinen Bereich kann nicht verlangt werden, dass die Ein- und Ausgänge Tag und Nacht schnee- und eisfrei sind.
Besteht ein Eingangsbereich jedoch in einer aufgeschütteten Schneerampe, erfordert die Verkehrssicherungspflicht die Anbringung entsprechender Sicherungs- und Haltevorrichtungen.