§§ 29 Abs 1, 33 Abs 4 Z 1 lit e stmk BauG 1995
§ 24 Abs 1 stmk LStVG 1964
Die fehlende Zustimmung der Straßenverwaltung zur Bauführung (hier: Errichtung eines Zaunes) stellt keinen zulässigen Untersagungsgrund im baurechtlichen Anzeigeverfahren dar.
§§ 29 Abs 1, 33 Abs 4 Z 1 lit e stmk BauG 1995
§ 24 Abs 1 stmk LStVG 1964
Die fehlende Zustimmung der Straßenverwaltung zur Bauführung (hier: Errichtung eines Zaunes) stellt keinen zulässigen Untersagungsgrund im baurechtlichen Anzeigeverfahren dar.