vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(Mindest-)Abstände; Gebäudeabstände; Begriff "Öffnungen"

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/41bbl 2009, 68 Heft 2 v. 15.2.2009

§ 13 Abs 3 S 2 stmk BauG 1995

Weist ein Gebäude an der Grundgrenze Öffnungen (Fenster, Türen udgl) auf, muss der erforderliche Gebäudeabstand eingehalten werden.

Feststehende Glasbausteine im Mauerwerk stellen keine Öffnungen (iSd § 13 Abs 3 stmk BauG 1995) dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte