§§ 11, 13 sbg FPolO 1973
Ein feuerpolizeilicher Auftrag, der die Festlegung und Montage von Kehrbehelfen (hier: im unausgebauten Dachboden und über Dach) "im Einvernehmen mit dem Rauchfangkehrer" vorschreibt, ist zu unbestimmt, weil offen bleibt, was zu geschehen hätte, wenn ein Einvernehmen wegen unterschiedlicher Auffassungen nicht herstellbar ist.