§§ 12 Abs 1 Z 2, 13 Abs 1 oö AbwasserentsorgungsG 2001
§ 60 AVG
Im Verfahren über die Gewährung einer Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht muss auch das (hier: bestrittene) Vorliegen der Voraussetzungen der Kanalanschlusspflicht geprüft werden.
§§ 12 Abs 1 Z 2, 13 Abs 1 oö AbwasserentsorgungsG 2001
§ 60 AVG
Im Verfahren über die Gewährung einer Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht muss auch das (hier: bestrittene) Vorliegen der Voraussetzungen der Kanalanschlusspflicht geprüft werden.