§§ 50 Abs 1 und 2, 51 Abs 1 und 4 nö BauO 1996
§§ 37, 39, 107 nöBauTV
Bei der Berechnung des freien Lichteinfalls ist von dem im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides jeweils bestehenden zulässigen Gelände auszugehen.
§§ 50 Abs 1 und 2, 51 Abs 1 und 4 nö BauO 1996
§§ 37, 39, 107 nöBauTV
Bei der Berechnung des freien Lichteinfalls ist von dem im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides jeweils bestehenden zulässigen Gelände auszugehen.