vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die nachträgliche Vorschreibung von Auflagen im Baurecht

AufsätzeKarim Giesebbl 2009, 47 Heft 2 v. 15.2.2009

Obwohl nach den allgemeinen Verwaltungsverfahrensvorschriften des AVG eine (Grund-) Ermächtigung der Baubehörden besteht, unter bestimmten Voraussetzungen materiell rechtskräftige Baubescheide nachträglich abzuändern oder aufzuheben, enthalten auch die meisten Bauordnungen der Länder sonderverfahrensrechtliche (Zusatz-)Ermächtigungen zur nachträglichen Vorschreibung von Auflagen. Der folgende Beitrag stellt die verschiedenen Anwendungsbereiche dieser behördlichen Ermächtigungen im Überblick dar und geht allgemeinen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundfragen bei der nachträglichen Vorschreibung von Auflagen nach.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte