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Ausscheiden nach Zuschlagsentscheidung; Beweislast hinsichtlich wettbewerbswidriger Absprachen

RechtsprechungVergaberechtFlorian Keschmannbbl 2009/31bbl 2009, 40 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 129 Abs 1 Z 8 BVergG 2006

Mit einem Ausscheiden eines Angebots nach bereits erfolgter Zuschlagsentscheidung ist kein Rechtsschutzdefizit verbunden.

Bloß aufgrund eines Verdachts darf ein Angebot nicht gemäß § 129 Abs 1 Z 8 BVergG ausgeschieden werden.

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