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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Adressat; Wohnungseigentumsgemeinschaft

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/14bbl 2009, 28 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995

§ 18 Abs 1 WEG 2002

Auch wenn die Wohnungseigentümer - seit der WEG-Novelle 2002 - aus ihrem Miteigentum erfließende Unterlassungsansprüche sowie die Liegenschaft betreffende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in die Eigentümergemeinschaft abtreten können, sind davon nicht auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen der Eigentümer (Miteigentümer) erfasst.

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