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Werkvertrag; Zurückbehaltungsrecht

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/211bbl 2008, 232 Heft 6 v. 15.12.2008

§ 1170 ABGB

Voraussetzung für die Zurückbehaltung des Werklohns ist die Behebbarkeit des Mangels, sowie ein ernstliches Verbesserungsbegehren des Bestellers. Kommt nur mehr Preisminderung in

Seite 232


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