vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlegung einer Dienstbarkeit wegen Bauarbeiten; Kostentragung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/206bbl 2008, 229 Heft 6 v. 15.12.2008

§§ 482 ff ABGB

Im Falle der einseitigen Verlegung einer Dienstbarkeit im Interesse des Belasteten, die vom Berechtigten in Kauf zu nehmen ist, hat der Dienstbarkeitsverpflichtete auch alle Kosten der Verlegung zu tragen. Diese Kosten sind kein "Aufwand zur Erhaltung und Herstellung" iSd § 483 ABGB und die Kostentragung stellt auch kein aktives Tun iSd § 482 ABGB dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte