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Wohnbau; Kfz-Abstellplätze; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/197bbl 2008, 224 Heft 6 v. 15.12.2008

§ 25 Abs 3 tir BauO 2001

§§ 38, 40 tir ROG 2006

Die von Wohngebäuden und dazugehörigen Nebenanlagen typischerweise ausgehenden Immissionen müssen von den Nachbarn hingenommen werden, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen.

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