Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, auf Grund von Beschwerden oder von Amts wegen Missstände in der Verwaltung des Bundes und - auf der Grundlage landesverfassungsrechtlicher Ermächtigungen (Bgld, Krnt, Nö, Oö, Sbg, Stmk, Wien) - der Länder einschließlich des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden zu prüfen. In diesem Zusammenhang hat die Volksanwaltschaft auch wichtige, praxisrelevante Rechtsfragen des Baurechts zu klären. Die Ergebnisse sollen ein- bis zweimal pro Jahr bundesländerweise und in Leitsatzform dokumentiert werden.