§ 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006
Werden im Angebot Subunternehmer nicht genannt, die der Bieter aber für Teile der anzubietenden Leistung benötigt, dann ist das Angebot unvollständig und auszuscheiden.
BVA 25.3.2008, N/0020-BVA/13/2008-42
§ 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006
Werden im Angebot Subunternehmer nicht genannt, die der Bieter aber für Teile der anzubietenden Leistung benötigt, dann ist das Angebot unvollständig und auszuscheiden.
BVA 25.3.2008, N/0020-BVA/13/2008-42