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Unterbrechung der Ersitzungszeit für Grunddienstbarkeiten durch Flurbereinigungsverfahren

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/184bbl 2008, 199 Heft 5 v. 15.10.2008

§ 24 Abs 1 oö FLG

Während eines Zusammenlegungsverfahrens zur Flurbereinigung erlöschen bestehende Servituten und wird die Ersitzungszeit hinsichtlich Servituten unterbrochen. Diese beginnt nach Beendigung des Zusammenlegungsverfahrens neu zu laufen. Die gilt auch dann, wenn nur eines der beiden Grundstücke bzw das dienende Grundstück vom Zusammenlegungsverfahren erfasst ist.

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