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Instandsetzungspflicht von Wasserschutz- und Regulierungsbauten

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/180bbl 2008, 198 Heft 5 v. 15.10.2008

§ 50 WRG

§ 8 WBFG 1985

Obliegt die Instandsetzungspflicht von Gewässerschutz- und Regulierungsbauten per Bescheid einem Wasserverband und veranlasst dieser die Instandsetzungsarbeiten durch Auftragsvergabe an das Amt der Landesregierung, so ist der Wasserverband auch dann rechtsgültig zur Instandsetzung iSv § 50 Abs 1 Satz 1 WRG verpflichtet, wenn die Instandhaltung gemäß § 8 WBFG (Wasserbautenförderungsgesetz) vom Bund finanziert wird.

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