§ 2 GrEStG
§§ 6, 11 UStG
Wird ein bebautes Grundstück geliefert, ist die Lieferung zur Gänze umsatzsteuerfrei, der Kaufpreis unterliegt insgesamt der Grunderwerbssteuer. Wird ein unbebautes Grundstück geliefert und vom Grundstückskäufer an den Lieferer auch der Auftrag zur Errichtung eines Bauwerks auf dem Grundstück erteilt, so ist zu unterscheiden, ob insgesamt die (steuerfreie) Lieferung eines bebauten Grundstücks vorliegt oder ob von zwei getrennten Leistungen, nämlich einer (steuerfreien) Lieferung des unbebauten Grundstücks und einer (steuerpflichtigen) Werklieferung des Gebäudes auszugehen ist. Maßgeblich für diese Differenzierung ist, wem nach dem wirklichen Gehalt und der tatsächlichen Durchführung die Bauherreneigenschaft zukommt.