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Umplanungen während Bauführung; Änderung der Miteigentumsanteile

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/177bbl 2008, 195 Heft 5 v. 15.10.2008

§ 136 GBG

§ 10 WEG 2002

Zur Änderung der Miteigentumsanteile nach § 10 Abs 4 Satz 1 bis 3 WEG 2002 (idF WRN 2006) bedarf es bei Nichtanwendbarkeit des § 136 GBG (Berichtigung auf Ansuchen) einer grundbuchsfähigen Urkunde, in der insbesondere einzelne Miteigentümer bestimmte Miteigentumsanteile an bestimmte andere Miteigentümer übertragen, entsprechende Aufsandungserklärungen vorliegen und ein Rechtsgrund angegeben wird.

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