§ 2 NWG
Der Begriff der "auffallenden Sorglosigkeit" gemäß § 2 NWG entspricht jenem des § 1324 ABGB. Dem Antragsteller muss daher grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.
OGH 3.4.2008, 8 Ob 15/08a
§ 2 NWG
Der Begriff der "auffallenden Sorglosigkeit" gemäß § 2 NWG entspricht jenem des § 1324 ABGB. Dem Antragsteller muss daher grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.
OGH 3.4.2008, 8 Ob 15/08a