§ 81 Abs 2 und 6 wr BauO
Aufzugstriebwerksräume dürfen nur mit dem als raumbildenden Dachaufbau zu wertenden Teil bei der Berechnung des Gebäudeumrisses außer Betracht bleiben.
VwGH 29.4.2008, 2006/05/0274
§ 81 Abs 2 und 6 wr BauO
Aufzugstriebwerksräume dürfen nur mit dem als raumbildenden Dachaufbau zu wertenden Teil bei der Berechnung des Gebäudeumrisses außer Betracht bleiben.
VwGH 29.4.2008, 2006/05/0274