§ 40 Abs 2 stmk BauG 1995
Bei Schweineställen, die auf Grund der konkreten räumlichen Gegebenheiten die Nachbarschaft durch Geruchsimmissionen erheblich belasten, kann nicht von einem rechtmäßigen Bestand ausgegangenen werden.
VwGH 26.5.2008, 2005/06/0137