Im Baurecht wie auch in anderen Verwaltungsrechtsmaterien stellt sich immer wieder die Frage, wessen rechtliche Interessen vom Materiengesetzgeber geschützt werden (müssen) und welche verfahrensrechtliche Positionen damit einhergehen (müssen). Thematisch handelt es sich dabei um Grundfragen des "Allgemeinen Verwaltungsrechts".