§ 25 Abs 3 tir BauO 2001
§ 38 tir ROG 2001
Die Auswirkungen von Immissionen, die von zusätzlichen, nicht verpflichtend zu errichtenden Kfz-Abstellflächen (hier: in einer Tiefgarage) ausgehen, sind von der Baubehörde zu überprüfen.
§ 25 Abs 3 tir BauO 2001
§ 38 tir ROG 2001
Die Auswirkungen von Immissionen, die von zusätzlichen, nicht verpflichtend zu errichtenden Kfz-Abstellflächen (hier: in einer Tiefgarage) ausgehen, sind von der Baubehörde zu überprüfen.