§ 6 Abs 3 tir BauO 2001
Die Anlage und Befestigung einer (hier: auf drei Seiten von einem Steinwurf begrenzten und auf der vierten Seite von einer Glaswand zum Schwimmbad begrenzten) Terrasse unter dem Geländeniveau ist im Mindestabstandsbereich unzulässig.