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Übergangener Nachbar; verspätete nachträgliche Einwendungen; Frist bei "nachträglicher" Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/120bbl 2008, 150 Heft 4 v. 15.8.2008

§ 8a sbg BauPolG

Da ein übergangener Nachbar nicht seine Parteistellung, sondern sein Recht, (wirksam) Einwendungen zu erheben, verliert, ist eine verspätetet eingebrachte Berufung nicht zurück-, sondern abzuweisen.

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