§ 21 Abs 1 Z 3 bgld BauG 1997
Art 7 B-VG
Bezüglich der Regelung der Parteistellung der Nachbarn im bgld BauG (hier: eingeschränkt auf einen 15 m-Abstand zu den Baufronten) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
§ 21 Abs 1 Z 3 bgld BauG 1997
Art 7 B-VG
Bezüglich der Regelung der Parteistellung der Nachbarn im bgld BauG (hier: eingeschränkt auf einen 15 m-Abstand zu den Baufronten) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.