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"Aufbewahrungsraum für Topfpflanzen"; Wintergarten; Nebengebäude; Aufenthaltsraum; (freizuhaltender) Gartenbereich; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/96bbl 2008, 122 Heft 3 v. 15.6.2008

§ 82 wr BauO

Ein "Lagerraum für Topfpflanzen" (Wintergarten) ist nicht als Nebengebäude (iSd § 82 Abs 1 wr BauO) zu qualifizieren, wenn er als Aufenthaltsraum dient.

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