§§ 25 Abs 1, 27 Abs 1 stmk BauG 1995
§§ 41, 42 AVG
Erfolgt keine zweite Kundmachung der mündlichen Verhandlung in geeigneter Form, können die verfahrensbeteiligten Nachbarn ihre Parteistellung nicht verlieren.
§§ 25 Abs 1, 27 Abs 1 stmk BauG 1995
§§ 41, 42 AVG
Erfolgt keine zweite Kundmachung der mündlichen Verhandlung in geeigneter Form, können die verfahrensbeteiligten Nachbarn ihre Parteistellung nicht verlieren.