§ 32 sbg ROG 1998
§ 25 Abs 3 sbg BGG
Nachbarn kommt auf die Einhaltung der maximal zulässigen Geschoßflächenzahl kein subjektiv-öffentliches Recht zu, wenn sie bereits ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung von Abstandsvorschriften und Gebäudehöhen geltend machen können.