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Nachweis der Nutzungsbefugnis des Bauwerbers; Notwegerecht

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/77bbl 2008, 111 Heft 3 v. 15.6.2008

§§ 6 Abs 1 Z 2, 18 Abs 1 Z 1 lit c nö BauO 1996

Das Nutzungsrecht des Bauwerbers kann auch durch eine vollstreckbare Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung des Vorhabens erbracht werden.

Als vollstreckbare Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung eines Bauvorhabens kommt auch eine rechtskräftig auferlegte Zwangsservitut in Betracht.

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