Das Naturgefahrenpotential steigt, und damit auch die Bedeutung jener Bemühungen, die auf einen wirksamen Schutz vor Naturgefahren abzielen. In der jüngeren Vergangenheit werden verstärkt Frühwarn- und Messsysteme als eine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren eingesetzt. Die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind vielfältig; einzelne davon versucht der vorliegende Beitrag1) anzusprechen. Da die Kompetenz zur Gefahrenprävention und Gefahrenbekämpfung auf mehrere Kompetenzträger aufgeteilt ist, stellt sich die Frage nach Möglichkeiten einer Kooperation in Bezug auf Errichtung, Betrieb und Finanzierung derartiger Systeme. Des Weiteren werden allfällige Bewilligungspflichten geprüft. Nicht zuletzt werden einzelne zivilrechtliche, insbesondere haftungsrechtliche Aspekte aufgegriffen, wobei sich Besonderheiten aufgrund des "Prototypen-Charakters" dieser Systeme ergeben.