vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baugebrechen; Ersatzvornahme; Exekution in Liegenschaft

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/66bbl 2008, 81 Heft 2 v. 15.4.2008

§ 1042 ABGB

§ 19 sbg BauPolG

Der Ersteher eines Hauses, der dessen Baugebrechen behebt, erfüllt eine baurechtlich ihn selbst treffende Verpflichtung und nicht eine nach § 1042 ABGB ersatzfähige Verpflichtung der Baubehörde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!