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Nachbarrechte; rechtsmissbräuchliche Ausübung im Verwaltungsverfahren

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/33bbl 2008, 44 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 1295 Abs 2 ABGB

Der Erwerb eines wenngleich kleinen Anteils an einer Nachbarliegenschaft in der Absicht, die dadurch gewonnene Rechtsposition als Miteigentümer für Verfahrenshandlungen in Verwaltungsverfahren zu nützen, bildet für sich allein noch keinen Rechtsmissbrauch.

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