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Geladener Architektenwettbewerb; Entgeltsanspruch

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/32bbl 2008, 42 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 1152 ABGB

Derjenige, der einen Bau zu vergeben hat und Interessenten zum Wettbewerb einlädt, denkt in der Regel nicht daran, dass er die Bewerber für die mit der Offerte allenfalls verbundenen Arbeiten zu entlohnen habe. Durch eine derartige

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