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Wohnungseigentumstauglichkeit

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/29bbl 2008, 41 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 2 WEG

Die Wohnungseigentumstauglichkeit von Wohnungen, sonstigen selbständigen Räumlichkeiten oder Abstellplätzen ist durch § 2 Abs 2 WEG zwingend geregelt. Nutzwertfestsetzungen und Grundbuchseintragungen, die gegen diese zwingenden Grundsätze verstoßen, sind nichtig (hier: "Wohnungseigentum" an einem ca 3 m2 großen Lagerraum, verbunden mit WE-Zubehör an 1.124 m2 Gartenfläche).

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