§ 134a Abs 4 wr BauO
Art 7 Abs 1 B-VG
Die Regelung über die Erlangung der Parteistellung übergangener Nachbarn durch Geltendmachung von Einwendungen bis längstens drei Monate nach dem angezeigten Baubeginn ist wegen der Anknüpfung an einen untauglichen Zeitpunkt verfassungswidrig.