§§ 129 Abs 2, 4 und 5, 134 Abs 7 wr BauO
Dem Mieter kommt im Verfahren betreffend die Erlassung eines Räumungsauftrages nur die Stellung eines Beteiligten zu.
VwGH 21.9.2007, 2007/05/0123
§§ 129 Abs 2, 4 und 5, 134 Abs 7 wr BauO
Dem Mieter kommt im Verfahren betreffend die Erlassung eines Räumungsauftrages nur die Stellung eines Beteiligten zu.
VwGH 21.9.2007, 2007/05/0123