§§ 8, 26 Abs 1 lit c vlbg BauG 2001
§ 14 Abs 2 vlbg RPG 1996
Bei einer Gaststätte mit Gastgarten hat - neben der Gewerbebehörde - auch die Baubehörde mittels Vorschreibung von Auflagen Sorge zu tragen, dass vom Gastgarten ausgehende Lärmbelästigungen vermieden werden.