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Bewilligungspflicht; Anzeigepflicht; Verwendungszweckänderung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/15bbl 2008, 32 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 20 tir BauO 2001

Bei einer Verwendungszweckänderung sind auch damit untrennbar verbundene (und für sich alleine nur) anzeigepflichtige Maßnahmen baubewilligungspflichtig.

VwGH 25.9.2007, 2006/06/0167

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